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Geschäftsmodell prüfen: Welche Annahmen lassen sich mit öffentlichen Daten testen?

Öffentliche Statistik beschreibt Märkte, Regionen und Branchen, nicht das eigene Unternehmen.

Was öffentliche Daten für die Geschäftsmodellprüfung leisten

Öffentliche Statistik beschreibt Märkte, Regionen und Branchen, nicht das eigene Unternehmen. Sie liefert Werte zu Bevölkerung, Erwerb, Preisen oder Branchen und damit Aussenannahmen eines Geschäftsmodells. Für interne Annahmen wie eigene Kostenstruktur oder Produktivität fehlt die Grundlage.

Das Bundesamt für Statistik betreibt das Portal Statistik Schweiz. Es gilt als die umfassendste Datensammlung der Schweiz und deckt 21 Themenbereiche ab: von Bevölkerung über Arbeit und Erwerb, Preise und Industrie bis Tourismus, Gesundheit und Bildung.

Der Bund baut das Datenökosystem Schweiz auf, um Daten in vertrauenswürdigen Datenräumen mehrfach zu nutzen. Damit erfüllt er einen Auftrag des Bundesrats vom 8. Dezember 2023. Silostrukturen sollen aufgebrochen werden.

Die Modernisierungsdebatte zeigt Schranken; der Abschnitt «Wo öffentliche Daten an Grenzen stossen» führt sie aus. Nutzende treffen auf unterschiedliche Abgrenzungen, Stände und Zuständigkeiten.

Annahmen in prüfbare Fragen und Indikatoren übersetzen

Jede Annahme lässt sich in eine Frage mit messbarer Grösse übersetzen. Zielgruppengrösse wird zur Anzahl Personen in einem Segment, regionale Nachfrage zu Erwerbstätigen oder Haushalten einer Region, Branchenentwicklung zu Beschäftigten oder Wertschöpfung einer Branche.

Das Raster der 21 Themenbereiche hilft beim Zuordnen. Pendlerströme gehören zu «Mobilität und Verkehr», Kaufkraft zu «Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung», Kanalnutzung zu «Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport».

Zu jeder Annahme gehört eine Schwelle: Welcher Wert stützt sie, welcher verwirft sie? Ohne Schwelle bleibt der Datensatz eine Zahl ohne Entscheidungswirkung.

Prüfen Sie Definitionen vor dem Vergleich. Dieselbe Kennzahl kann je Themenbereich anders abgegrenzt sein, etwa als Erwerbstätige oder als Beschäftigte. Notieren Sie, welche Abgrenzung zur eigenen Annahme passt.

Geeignete öffentliche Datenquellen erschliessen

Das Datenportal des Bundesamts für Statistik bietet einen Überblick über alle aktuell publizierten Datensätze des BFS, darunter die offenen Daten der Bundesstatistik. Diese sind zusätzlich über die OGD-Plattform des Bundes zugänglich, ebenso die Daten der National Summary Data Page.

Die Datensätze sind nach den 21 statistischen Themen und nach Zugänglichkeit gruppiert: Tabellen im xlsx-Format, maschinenlesbare Daten als csv oder json sowie Datensätze über eine API.

Für alle vom BFS veröffentlichten Daten gelten Nutzungsbedingungen aus dem Bundesstatistikgesetz.

Für eine erste Prüfung genügen Tabellen: sortieren, filtern, Werte mit der eigenen Annahme vergleichen. Für wiederkehrende Auswertungen sind csv, json oder die API praktischer, weil sie sich automatisiert nachführen lassen.

Vermerken Sie zu jedem Datensatz das Publikationsdatum. Ein älterer Erhebungswert kann eine aktuelle Annahme nur eingeschränkt stützen, auch wenn die Quelle amtlich ist.

Vergleich von öffentlichen Datenquellen nach Zugänglichkeit und Nutzung

Zugänglichkeit
Offene Daten (OGD-Plattform des Bundes)
Zugänglichkeit
Statistik Schweiz (BFS Portal)
Format
xlsx, csv, json, API
Nutzungsbedingungen
Bundesstatistikgesetz

Markt- und Zielgruppenannahmen mit öffentlichen Daten testen

Der Themenbereich «Bevölkerung» gehört zum Raster des BFS. Er kann Anhaltspunkte zur adressierbaren Zielgruppe liefern, sofern die publizierten Datensätze die benötigte Abgrenzung abbilden.

Der Themenbereich «Arbeit und Erwerb» ist ebenfalls im Raster enthalten. Für Angebote an Unternehmen kann er die B2B-Zielgruppe näher eingrenzen, sofern die verfügbaren Datensätze zur eigenen Annahme passen.

Der Themenbereich «Preise» ist im Raster enthalten. Preis- und Margenannahmen lassen sich damit nur spiegeln, wenn die Datensätze die eigene Frage tatsächlich abdecken.

Für Standortfragen lassen sich «Bevölkerung», «Arbeit und Erwerb», «Bau- und Wohnungswesen» sowie «Mobilität und Verkehr» kombinieren. Ob ein regionaler Vergleich möglich ist, hängt von der Gliederung der jeweiligen Datensätze ab.

Wichtige Themenbereiche des BFS für die Geschäftsmodellprüfung

Bevölkerung
Zielgruppengrösse, Altersstruktur
Arbeit und Erwerb
B2B-Zielgruppe, Beschäftigungszahlen
Preise
Preisanalysen, Margenannahmen
Mobilität und Verkehr
Pendlerströme, Standortanalyse
Bau- und Wohnungswesen
Wohnraumangebot, Mietpreise

Nachfrage- und Verhaltensannahmen prüfen

Die Nationale E-Government-Studie 2025 wurde am 25. März 2025 veröffentlicht. Herausgeber sind die Digitale Verwaltung Schweiz und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Befragt wurden Bevölkerung, Unternehmen und Verwaltung zur Nutzung und Umsetzung elektronischer Behördenleistungen.

Der Online-Trend hält laut der Erhebung an: Bevölkerung und Unternehmen nutzen digitale Behördenleistungen häufiger. Zugleich wünschen sie sich eine bessere Auffindbarkeit der Leistungen – eine Hürde, die sich belegen statt vermuten lässt.

Der Schwerpunktbericht der Erhebung zum Einsatz künstlicher Intelligenz zeigt: Die Chancen von KI sind erkannt, Handlungsbedarf im Umgang damit besteht, und es gibt ein Bedürfnis nach Vorgaben für die Verwaltung.

Weitere BFS-Themenbereiche wie Mobilität und Verkehr, Tourismus, Gesundheit, Bildung sowie Kultur, Medien und Informationsgesellschaft liefern Nutzungs- und Verhaltensgrössen. Wer eine digitale Leistung plant, kann die Verbreitung verwandter Nutzung daraus ableiten.

Sie erscheint in mehreren Ausgaben, unter anderem 2019, 2022 und 2025. Der Vergleich über die Zeit zeigt, ob eine Verhaltensannahme stabil ist oder sich verschiebt.

Das Monitoring der Digitalen Verwaltung Schweiz umfasst auch den eGovernment Monitor zur Zufriedenheit und Nutzung, den eGovernment Benchmark-Bericht zur Nutzerfreundlichkeit und Transparenz sowie den eGovernment Survey mit Indizes zu E-Partizipation und E-Government-Entwicklung.

Entwicklung der E-Government-Erhebung: Zeitreihen für Verhaltensannahmen

  1. 2019
    Erste Ausgabe der Nationalen E-Government-Studie
  2. 2022
    Zweite Ausgabe mit Fokus auf digitale Leistungen
  3. 25. März 2025
    Dritte Ausgabe mit Schwerpunkt KI und Nutzbarkeit

Wo öffentliche Daten an Grenzen stossen

Die föderale Struktur ist ein zentrales Hindernis: Sie erlaubt Innovationen auf lokaler Ebene, erschwert aber Harmonisierung und Standardisierung von Daten und Prozessen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ist oft fragmentiert.

Viele interne Verwaltungsprozesse bleiben analog und zeitaufwändig. Das Once-only-Prinzip, bei dem Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal angeben müssen, steckt noch in Pilotphasen.

Datenräume sind oft sektorspezifisch organisiert und durch Zweck, klare Regeln und Standards definiert. Solange Quervergleiche über Sektoren fehlen, bleibt die Aussagekraft begrenzt.

Mit öffentlichen Daten nicht prüfbar bleiben Zahlungsbereitschaft, Reaktion von Wettbewerbern, eigene Kostenstruktur und Umsetzbarkeit im eigenen Betrieb. Dafür braucht es primäre Erhebung, Pilot oder Test mit echten Nutzenden.

Auch die rechtlichen Grundlagen sind im Fluss. Der Bundesrat hat Massnahmen beschlossen, darunter die Umsetzung der Motion 22.3890 «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten»; das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement erarbeitet die rechtlichen Grundlagen, ergänzt durch einen Verhaltenskodex für vertrauenswürdige Datenräume.

Vom Datensatz zur belastbaren Entscheidung

Vorgehen je Annahme: Frage formulieren, Indikator und Schwelle festlegen, passenden Datensatz im Portal Statistik Schweiz oder im Datenportal des BFS wählen. Erhebungsperiode und Publikationsdatum prüfen, geografische Einheit, Bezugsgruppe und Definition der Kennzahl gegen die eigene Annahme abgleichen, gegen eine zweite Quelle spiegeln, Ergebnis dokumentieren.

Bei Zeitreihen sind mehrere Jahre aussagekräftiger als ein einzelner Stand. Passt die Abgrenzung nicht, ist der Wert kein Beleg.

Für die Gegenprüfung eignet sich eine zweite, anders erhobene Quelle zur gleichen Frage – etwa die E-Government-Erhebung neben einer Statistik. Zeigen beide die gleiche Richtung, ist die Annahme robuster.

Halten Sie fest, welche Annahme gestützt, abgeschwächt oder verworfen wurde, mit Quelle, Datensatz und Stand. Öffentliche Daten können Annahmen stützen oder verwerfen, aber nicht beweisen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Prüfung von Geschäftsmodellannahmen

  1. Frage formulierenZielgruppengrösse in Region X?
  2. Datensatz auswählenThemenbereich «Arbeit und Erwerb» – Kantonslevel
  3. Abgleich mit eigenen AnnahmenAbgrenzung: Beschäftigte vs. Erwerbstätige prüfen
  4. Quellenvergleich und DokumentationMit E-Government-Studie 2025 abgleichen

Fazit: Zuerst die Annahmen testen, die öffentlich prüfbar sind

Priorisieren Sie nach zwei Kriterien: Unsicherheit der Annahme und Qualität der Datenlage. Annahmen mit hoher Unsicherheit und guter Datenlage gehören zuerst geprüft – sie kosten wenig und verändern das Modell am stärksten.

Annahmen mit hoher Unsicherheit und schlechter Datenlage folgen danach und brauchen einen Feldtest, einen Pilot oder Gespräche mit potenziellen Kundinnen und Kunden.

Annahmen mit geringer Unsicherheit und guter Datenlage genügt es zu dokumentieren. Eine eigene Erhebung bringt dort kaum neue Information.

Eine praktische Reihenfolge: zuerst Markt- und Zielgruppengrösse über die Themenbereiche Bevölkerung sowie Arbeit und Erwerb, dann Standortfragen über Bau- und Wohnungswesen, Mobilität und Verkehr, dann die Branchenentwicklung über Industrie und Dienstleistungen sowie Volkswirtschaft.

Erst danach folgen Nutzungsverhalten – gestützt auf die E-Government-Erhebung und die Themenbereiche zu Medien und Informationsgesellschaft – sowie Zahlungsbereitschaft und Wettbewerbsreaktion, die nur im Markt selbst zu klären sind.

Priorisierung von Annahmen zur Geschäftsmodellprüfung

  1. Höchste Priorität: Hohe Unsicherheit, gute DatenlageMarkt- und Zielgruppengrösse (Bevölkerung, Arbeit und Erwerb)
  2. Hohe Priorität: Hohe Unsicherheit, schlechte DatenlageZahlungsbereitschaft, Wettbewerbsreaktion
  3. Niedrige Priorität: Geringe Unsicherheit, gute DatenlageEigene Kostenstruktur, Produktivität

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